Breitbandausbau 2 in Altenstadt
Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversor-gung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Altenstadt möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
zur Stellungnahme
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Altenstadt hat am 20.03.2020 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Altenstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
Adressenliste der herzustellenden Anschlüsse
Achtung!
Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 30. August 2019, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum 28. Februar 2020.
Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung der Markterkundung
Förderschritt 1 - IST-Versorgung
Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Albert Hadersbeck
Breitbandförderung
Breitbandförderung laut Richtlinie vom 10.7.2014
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern laut Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Förderschritt 7 - Stellungnahme-Kooperationsvertrag-Altenstadt
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Altenstadt hat am 30. Juni 2016 den Zuwendungsbescheid durch Staatsminister Söder überreicht bekommen.
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Altenstadtbezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens
Achtung !!!
Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 7. August 2015, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum November 2015.
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets
Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Bekanntmachung der Markterkundung (Text Muster Markterkundung Bekanntmachung)
- Vorläufiges Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung
Interkommunale Zusammenarbeit
Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der 13 Gemeinden des Auerbergland handelt (Altenstadt, Bernbeuren, Burggen, Hohenfurch, Ingenried, Lechbruch am See, Prem, Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Schwabbruck, Schwabsoien, Steingaden, Stötten am Auerberg)
Breitbandausbau in der Gemeinde Altenstadt
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten zu fördern.
Die Gemeinde Altenstadt hat im ersten Schritt das gesamte Gemeindegebiet als vorläufiges Kumulationsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Die Karte des vorläufigen Kumulationsgebietes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebieten angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber in den Kumulationsgebieten mit Bandbreiten versorgt werden.Die Gemeinde will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.
Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden erschlossen.
Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie weitere Verfahrensschritte nötig, welche die Gemeinde Altenstadt derzeit vorbereitet.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei der Gemeinde Altenstadt
Mit freundlichen Grüßen
Albert Hadersbeck
Bürgermeister